Hier finden Sie die Informationen über die Abrechnungen und die IGeL-Leistungen.

 

IGeL

 

Sehr geehrte Patienten,

seit Jahren ist es das Ziel der Politik, die Beitragsgebühren für die gesetzlichen Krankenkassen stabil zu halten.

Um dies zu gewährleisten, wurden immer mehr Maßnahmen aus dem Leistungskatalog herausgestrichen.

Dazu zählen bestimmte Medikamente bei Erkrankungen genauso

wie Maßnahmen zur Gesunderhaltung und Gesundheitsförderung.

Einige Behandlungen und Medikamente müssen deshalb vom Patienten heute selbst getragen werden.

So wird aus dem "Kassenpatient" dann der "Privatpatient".

Jeder muss selbst entscheiden, welchen Wert seine eigene Gesundheit hat und ob er bereit ist, eine ärztlich empfohlene Maßnahme aus "eigener Tasche" zu bezahlen.

Medizinische Leistungen, die über die von den gesetzlichen Krankenkassen getragenen Vorsorge- oder Behandlungsmaßnahmen hinausgehen, werden individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) genannt.

Sie werden nur erbracht, wenn sie vom Patienten ausdrücklich gewünscht und trotz Mitgliedschaft in einer Krankenkasse selbst bezahlt werden.

 

 

Abrechnung

 

Die funktionelle Medizin ist kein Leistungsangebot der gesetzlichen Krankenkassen. Gesetzlich Versicherte erhalten daher wie Privatversicherte eine Rechnung auf Grundlage der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ),

die sie selbst zu zahlen haben ( sog. Selbstzahler).

 

Gern kann ich Ihnen vorab die Vereinbarung über die" Inanspruchnahme von Verlangsleistungen nach GOÄ" zukommen lassen, damit Sie vor Überraschungen geschützt sind. Bitte sprechen Sie mich bei Bedarf bei der telefonischen Terminvereinbarung darauf an.

 

Privatversicherte erhalten auch eine Rechnung auf Grundlage der GOÄ. 

Das Erstgespräch von einer Stunde Dauer wird analog Nummer 30, homöopathische Erstanamnese, abgerechnet,

die Folgeanamnesen mit 30 Minuten Dauer analog Nummer 31, homöopathische Folgeanamnese.

Die Kosten werden, ja nach PKV-Tarif, in der Regel übernommen.Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre PKV die Kosten übernimmt,stellen Sie bitte vorher eine Kostenübernahmeanfrage an Ihre PKV.